1.) Kindergartengebühren lt. Sbg. Kinderbetreuungsgesetz 2019
Pro Kind mit Betreuung am Vormittag ohne Mittagessen (07:00 bis 13:00 Uhr) € 90,00
für Geschwister je Kind mit Betreuung am Vormittag ohne Mittagessen € 80,00
(monatlich ein Nachlass von € 10,-- je Kind, wenn für beide Kinder ein Elternbeitrag bezahlt wird)
Pro Kind mit Betreuung auch am Nachmittag, Mittagessen verpflichtend (auch wenn nur ein Nachmittag) € 129,00
Ermäßigung für KiGa Irrsdorf wegen Öffungszeit bis 15:00 Uhr € 116,00
Betreuung von Schulanfängerkinder am Nachmittag, Mittagessen verpflichtend (auch wenn nur ein Nachmittag) € 44,00
Unter 3 Jahre Halbtags € 109,00
Unter 3 Jahre Ganztags € 134,00
Die Landesförderung beträgt für Betreuung bis 30 Wochenstunden € 20,00 für die Betreuung mit mehr als 30 Wochenstunden € 40,00
Die Bundesförderung für Kinder im letzten Kindergartenjahr (vor der Schulpflicht) beträgt € 850,-- für das Kindergartenjahr. Dieser Zuschuss gilt für eine Betreuung bis zum Ausmaß von 20 Wochenstunden. Für Kinder, die mehr als diese 20 Wochenstunden betreut werden, kann der Rechtsträger weiterhin Elternbeiträge verrechnen, wenn dieser Bundeszuschuss nicht ausreicht.
2.) Elternbeiträge für Kleinkindgruppen (brutto)
20 Wochenstunden € 134,00
25 Wochenstunden € 165,00
31 Wochenstunden € 216,00
40 Wochenstunden € 288,00
Mittagessen-Beiträge werden gesondert und tagesweise verrechnet und monatlich kassiert.
Alle Beträge inkl. 13 % MwSt.
Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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