Grundsteuer von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben:
- Grundsteuer A-Hebesatz 500 %
Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag:
- Grundsteuer B-Hebesatz 500 %
Die Grundsteuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren. Die Anzeige der Aufnahme der Benützung der durch die Bauführung neu entstandenen Fläche oder der Vollendung der Bauführung (§17 Abs. 1 Baupolizeigesetz) gilt als Antrag um Grundsteuerbefreiung.
Der Antragsteller hat zur Erledigung des Antrages folgende Unterlagen vorzulegen bzw. nachzubringen:
Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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