Strasswalchen bewegt

Grundsteuer


Grundsteuer von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben:
- Grundsteuer A-Hebesatz 500 %

Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag:
- Grundsteuer B-Hebesatz 500 %



Grundsteuerbefreiung

Die Grundsteuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren. Die Anzeige der Aufnahme der Benützung der durch die Bauführung neu entstandenen Fläche oder der Vollendung der Bauführung (§17 Abs. 1 Baupolizeigesetz) gilt als Antrag um Grundsteuerbefreiung.

Der Antragsteller hat zur Erledigung des Antrages folgende Unterlagen vorzulegen bzw. nachzubringen:

  • den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes für das Grundstück (wirtschaftliche Einheit) nach der begünstigten Bauführung samt allen Beilagen.
  • den Nachweis der Verwendung als Hauptwohnsitz.

 

Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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 Land Salzburg

oesterreich.gv.at

oesterreich.gv.at: Amtswege bequem online erledigen ...

 

Gemeinde Straßwalchen

Mayburgerplatz 1
5204 Straßwalchen
Tel. +43(0)6215/8209-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten:
Mo von 8 - 12 und 14 - 19 Uhr
Di - Do  von 8 - 12 Uhr sowie zusätzlich von 14:00 - 16:30 Uhr nach Terminvereinbarung

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