Marktstandsabgabe (Jahrmärkte): EUR 5,00 per lfm.
Ansprechpartner:
Mag. Johann Fürst, Tel: +43(0)6215/8209-22
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Die allgemeine Ortstaxe beträgt EUR 1,00 nach LGBL Nr. 106/2012.
Ansprechpartner:
Josef Voraberger, Tel: +43(0)6215/8209-19
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Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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Die Höhe der Gemeindeabgabe wird gem. §4 Abs. 6 Salzburger Ortstaxengesetz 1992 in der Fassung LGBl. Nr. 25/2011 vom 28. 02. 2011 mit einem Betrag von 30 % der besonderen Ortstaxe festgesetzt wie folgt:
Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.
Ansprechpartner:
Maria Schleimecker, Tel: +43(0)6215/8209-19
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1.) Kindergartengebühren lt. Sbg. Kinderbetreuungsgesetz 2019
Pro Kind mit Betreuung am Vormittag ohne Mittagessen (07:00 bis 13:00 Uhr) € 90,00
für Geschwister je Kind mit Betreuung am Vormittag ohne Mittagessen € 80,00
(monatlich ein Nachlass von € 10,-- je Kind, wenn für beide Kinder ein Elternbeitrag bezahlt wird)
Pro Kind mit Betreuung auch am Nachmittag, Mittagessen verpflichtend (auch wenn nur ein Nachmittag) € 129,00
Ermäßigung für KiGa Irrsdorf wegen Öffungszeit bis 15:00 Uhr € 116,00
Betreuung von Schulanfängerkinder am Nachmittag, Mittagessen verpflichtend (auch wenn nur ein Nachmittag) € 44,00
Unter 3 Jahre Halbtags € 109,00
Unter 3 Jahre Ganztags € 134,00
Die Landesförderung beträgt für Betreuung bis 30 Wochenstunden € 20,00 für die Betreuung mit mehr als 30 Wochenstunden € 40,00
Die Bundesförderung für Kinder im letzten Kindergartenjahr (vor der Schulpflicht) beträgt € 850,-- für das Kindergartenjahr. Dieser Zuschuss gilt für eine Betreuung bis zum Ausmaß von 20 Wochenstunden. Für Kinder, die mehr als diese 20 Wochenstunden betreut werden, kann der Rechtsträger weiterhin Elternbeiträge verrechnen, wenn dieser Bundeszuschuss nicht ausreicht.
2.) Elternbeiträge für Kleinkindgruppen (brutto)
20 Wochenstunden € 134,00
25 Wochenstunden € 165,00
31 Wochenstunden € 216,00
40 Wochenstunden € 288,00
Mittagessen-Beiträge werden gesondert und tagesweise verrechnet und monatlich kassiert.
Alle Beträge inkl. 13 % MwSt.
Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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Die Hundesteuer beträgt wie folgt:
1. Hund pro Jahr EUR 60,-
2. Hund pro Jahr EUR 90,-
3. und jeder weitere Hund EUR 130,- pro Jahr
Wach- und Partnerhunde sind steuerfrei!
Neue Hundemarke (bei Verlust) EUR 3,00
Am 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.
Nähere Informationen sowie die aktuelle Liste der für die Ausbildung von Hundehalterinnen und Hundehaltern zugelassenen Personen kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden:
https://www.salzburg.gv.at/themen/sicherheit/landessicherheitsgesetz/hundehaltung
Ansprechpartner:
Julia Rauchenschwandtner, Tel: +43(0)6215/8209-21
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Grundsteuer von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben:
- Grundsteuer A-Hebesatz 500 %
Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag:
- Grundsteuer B-Hebesatz 500 %
Die Grundsteuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren. Die Anzeige der Aufnahme der Benützung der durch die Bauführung neu entstandenen Fläche oder der Vollendung der Bauführung (§17 Abs. 1 Baupolizeigesetz) gilt als Antrag um Grundsteuerbefreiung.
Der Antragsteller hat zur Erledigung des Antrages folgende Unterlagen vorzulegen bzw. nachzubringen:
Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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Die Grabgebühren für eine 10-jährige Nutzung betragen:
- GRUFT: EUR 670,-
- WANDGRAB: EUR 510,-
- DOPPELGRAB: EUR 400,-
- EINZELGRAB: EUR 300,-
- URNENNISCHE: EUR 300,-
- URNENGRAB: EUR 200,-
Die Gebühr für die Benützung der Aussegnungshalle beträgt EUR 80,-.
Die Reinigungsgebühr für die Benützung der Aussegnungshalle beträgt
- in Irrsdorf EUR 30,00
- in Strasswalchen EUR 30,00
Ansprechpartner:
Maria Schleimecker, Tel: +43(0)6215/8209-19
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Ansprechpartner für die Vergabe der Gräber:
Hedwig Wieneroiter, Tel: +43(0)6215/8209-26
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Gebühren für Abwasserbeseitigung (brutto)
laufende Gebühr je m3: Euro 3,74.
Interessentenbeiträge: pro Punkt nach der Bewertungspunkte-VO: Euro 742,50 (davon Vorauszahlung lt. Förderungsrichtlinien): Euro 627,00
Bei Nichtvorhandensein einer Wasseruhr wird eine Pauschale pro Person/Jahr von 60 m3 berechnet. Pauschale pro ausgeübtem Gewerbe und Jahr 60 m3.
Ansprechpartner:
Michaela Schlager, Tel: +43(0)6215/8209-21
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Gebühr pro Entleerung inkl. 10 % MwSt.
Gebühr jährlich inkl. 10 % MwSt.
Gebühr jährlich inkl. 10 % MwSt.
Der Abfallabuhrplan 2023 (Restmüll, Bioabfall & Gelber Sack) steht Ihnen zum Download zur Verfügung ...
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